Welche Stelle ist in NRW zuständig?
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster ist in Nordrhein-Westfalen zentral für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Pflege- und Gesundheitsfachberufen zuständig.
Die Stelle prüft, ob die im Ausland erworbene Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Sie ist damit der richtige Ausgangspunkt für verbindliche Informationen zum individuellen Anerkennungsverfahren.
Was bei der Gleichwertigkeitsprüfung im Mittelpunkt steht
Im Verfahren wird die ausländische Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation verglichen. Welche Unterlagen, Sprachkenntnisse oder weiteren Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem vom Abschluss und der individuellen Ausgangslage ab.
Diese Seite ersetzt keine behördliche Beratung. Reiche Unterlagen deshalb nicht allein nach allgemeinen Checklisten ein, sondern orientiere dich an den aktuellen Hinweisen der zuständigen Anerkennungsstelle.
Den nächsten Schritt vorbereiten
Für eine erste Orientierung hilft es, den Abschluss, bisherige Berufserfahrung, vorhandene Nachweise und das gewünschte Berufsziel zu sammeln. In der Bewerbung kann klar benannt werden, dass ein Anerkennungsverfahren läuft oder welche Berufserlaubnis bereits vorliegt.
Bei pflegeberufe.nrw kannst du deine Qualifikation und deine gewünschte Region im Bewerbungsformular angeben. Die Bewerbung bleibt auf der Plattform und führt nicht zu externen Bewerbungsformularen.
- Aktuelle Hinweise der Anerkennungsstelle prüfen
- Nachweise und Übersetzungen nach den Vorgaben zusammenstellen
- Berufsziel und bereits vorhandene Erlaubnisse im Profil klar benennen
- Bei individuellen Fragen die zuständige Stelle einbeziehen
Dein nächster Schritt
Du suchst deinen nächsten Pflegejob in NRW?
Du arbeitest bereits in der Pflege oder möchtest den nächsten Schritt gehen? Teile uns Beruf, Region und Arbeitsbedingungen mit – die Bewerbung bleibt auf pflegeberufe.nrw.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Anerkennung eines ausländischen Pflegeabschlusses in NRW?
Für Pflege- und Gesundheitsfachberufe ist in Nordrhein-Westfalen die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster der zentrale Ansprechpartner.
Kann ich meine persönliche Anerkennung allein über diesen Ratgeber klären?
Nein. Die erforderlichen Schritte hängen vom individuellen Abschluss und Verfahren ab. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Anerkennungsstelle.
Quellen und fachliche Einordnung
Zeitabhängige und rechtlich geprägte Angaben werden auf Basis der folgenden Primär- oder offiziellen Quellen eingeordnet. Für deinen konkreten Fall gelten immer die Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers und Vertrags.