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Einstieg & Ausbildung

Quereinstieg in die Pflege: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Quereinstieg kann verschiedene Wege bedeuten. Er ersetzt nicht die Qualifikation zur Pflegefachkraft; entscheidend ist, welche Tätigkeit angestrebt wird und welche Ausbildung dafür erforderlich ist.

Kurz erklärt: Ein Quereinstieg kann verschiedene Wege bedeuten. Er ersetzt nicht die Qualifikation zur Pflegefachkraft; entscheidend ist, welche Tätigkeit angestrebt wird und welche Ausbildung dafür erforderlich ist.

Ohne Pflegeausbildung arbeiten?

Unterstützende Tätigkeiten können sich von fachpflegerischen Aufgaben unterscheiden. Ohne die passende Qualifikation darf niemand als Pflegefachkraft tätig sein oder vorbehaltene Aufgaben übernehmen.

Welche Aufgaben eine Einrichtung übertragen kann, hängt unter anderem von Qualifikation, Einarbeitung, Verantwortungsbereich und den geltenden Regeln ab.

Pflegefachassistenz in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurden die früheren einjährigen Ausbildungen in Altenpflegehilfe und Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in der Pflegefachassistenzausbildung zusammengeführt. Die Vollzeitausbildung dauert zwölf Monate; auch eine Teilzeitform ist vorgesehen.

Der erfolgreiche Abschluss kann ein Bildungsweg in Richtung Pflegefachausbildung sein. Für den Übergang gelten jedoch die Zugangsvoraussetzungen des Pflegeberufegesetzes; individuelle Voraussetzungen sollten mit einer Pflegeschule oder zuständigen Stelle geklärt werden.

Vom Einstieg zur Pflegefachkraft

Wer langfristig als Pflegefachkraft arbeiten möchte, braucht die entsprechende Ausbildung oder einen anerkannten Abschluss. Beratung durch Pflegeschulen, Arbeitsagentur oder zuständige Stellen kann helfen, den individuell passenden Weg zu klären.

Dein nächster Schritt

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Quellen und fachliche Einordnung

Zeitabhängige und rechtlich geprägte Angaben werden auf Basis der folgenden Primär- oder offiziellen Quellen eingeordnet. Für deinen konkreten Fall gelten immer die Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers und Vertrags.

  1. [1]MAGS Nordrhein-Westfalen: Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
  2. [2]Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberufegesetz und Pflegeausbildung
  3. [3]Bundesagentur für Arbeit – BERUFENET: Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)
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